Der Ehevertrag

Warum man vor der Eheschließung einen Ehevertrag schließen sollte

Der EhevertragDenkt man ans Heiraten, dann überwiegen wohl eindeutig die romantischen Emotionen. Man ist verliebt, schwebt auf Wolke Sieben und interessiert sich weniger für all die bürokratischen Behördengänge, die für eine Hochzeit notwendig sind. Im Leben des jungen Paares ändert sich viel. Es muss an alle möglichen Dinge denken. Nicht nur die Hochzeitsvorbereitung, sondern auch alle rechtlichen Dinge müssen abgearbeitet werden. Steht die Hochzeit vor der Tür, machen sich wohl die wenigsten Gedanken um einen Ehevertrag.

Grundsätzlich geht sicherlich kein Paar von einer baldigen Scheidung aus. Schließlich heiratet man, um die Zukunft von nun an gemeinsam zu verbringen. Ist man verliebt, dann sieht man die Beziehung ohnehin durch die rosarote Brille. Befürchtungen, dass die Ehe irgendwann zerbrechen könnte, werden automatisch verdrängt. So gut wie jedes Paar glaubt vor der Ehe an eine lebenslange Bindung. Dass sich dies in der Realität allerdings völlig anders verhält, ist den meisten nicht bewusst. Schaut man sich die Entwicklung der letzten Jahre an, dann fällt deutlich auf, dass die Scheidungsrate zunimmt. Waren es 1970 noch zirka 10 bis 20 Prozent der Ehen die geschieden wurden, so liegt die Quote heute bei ungefähr 40 Prozent. Schon allein aufgrund dieser Tendenz empfiehlt es sich immer, einen Ehevertrag zu schließen. Sicherlich ist die Schließung eines Ehevertrages keine romantische Angelegenheit, aber die Nachteile, die nach einer Scheidung auftreten können, stehen in keinem angemessenen Verhältnis.

Selbstverständlich muss das junge Paar auch keinen Ehevertrag schließen. Denn bleibt eine vertragliche Absicherung aus, so teilen sich beide Seiten das in der Ehe angehäufte Vermögen zu gleichen Teilen auf. Ärgerlich kann dieser Umstand für den besserverdienenden Part werden, wenn die Scheidung ansteht. Allerdings haftet der andere auch nicht für die Schulden des Partners.

Unterscheidet sich die Finanzkraft beider Partner erheblich, dann ist ein Ehevertrag oft die bessere Alternative. Denn möchten Sie Ihren Teil am Ende auch wirklich nur für sich haben, dann empfiehlt sich ein Ehevertrag mit Gütertrennung. In diesem Fall behalten Sie nicht nur die vor der Ehe eingebrachten materiellen Güter, sondern auch die, die Sie in der Ehe erworben haben. Grundsätzlich sollte man sich bei einem Ehevertrag von einem Anwalt beraten lassen. Denn schließlich gibt es noch Dinge zu beachten, an die vorher niemand denkt. Oft empfiehlt sich ein Vertrag mit sogenannter modifizierter Gütertrennung. Auf diese Weise können Probleme, die im Todesfall des einen Partners auftreten können, von vornherein vertraglich geregelt werden.

Überlegen Sie sich daher vor der Eheschließung, wie Sie mit Ihrem Vermögen umgehen wollen. Trennen sich beide Ehepartner, dann läuft eine Scheidung nur in den seltensten Fällen ohne Konflikte ab. Denn wächst der Ärger auf den anderen, dann wird man sich wohl kaum friedlich einigen. Am Ende ist jeder auf seine eigenen Vorteile bedacht und nicht selten endet eine Ehe beim Anwalt. Sind die Fronten durch einen entsprechenden Ehevertrag eindeutig geklärt, gibt es in dem ungünstigsten Fall, also der Scheidung, die wenigsten Probleme im Nachhinein.

 

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