Leider ist es in letzter Zeit in Mode gekommen, dass immer mehr unwissende oder sagen wir mal äußerst faule Webmaster glauben, sie könnten ungefragt komplette Texte oder Artikel von dieser Seite in Ihr Projekt integrieren. Dieses Vorgehen verstößt eindeutig gegen geltendes Urheberrecht und wird in jedem Fall zivilrechtlich verfolgt.
Natürlich macht es keinen Spaß, den ganzen Tag „Contentdiebe“ abzumahnen oder zu verklagen. Dennoch sollte man vor der Leistung anderer ausreichend Respekt aufbringen und sich, wenn man denn Inhalte benötigt, diese selbst schreiben oder schreiben lassen. Bei finanziellen Forderungen ist das Geschrei natürlich dann groß, doch im Endeffekt sollte jeder vernünftige Mensch einsehen, dass erstens die Erstellung solcher Inhalte eine Menge Zeit in Anspruch nimmt und dass auch das Aufspüren unerlaubter Duplikate und das anschließende „Anschreiben“ keine kostenlose Dienstleistung sein kann. Denn würde ich über jeden „Textklau“ leichtfertig hinwegsehen, bestünde die Hälfte des Tages aus Hinweisanschreiben. Das ist natürlich wiederum Zeit, die letztendlich fehlt, um Inhalte für diese Seite zu schaffen. Außerdem ist es äußerst fraglich, ob ein Webmaster ohne Strafe überhaupt etwas lernt. Man glaubt gar nicht, wie dreist und selbstsicher einige glauben, ihnen könne ohnehin nichts passieren.
Wer im Internet eine Website betreibt, sollte sich also generell vorher mit den rechtlichen Gepflogenheiten auseinandersetzen, wenn man nicht eine Menge Lehrgeld bezahlen möchte. Was bei Bildern im Bezug auf das Urheberrecht gilt, gilt im Grunde auch für alle Texte und Artikel im Internet.
Alle unter www.verfuehrung.info erstellten Texte werden vor Veröffentlichung von einem Zeugen gelesen und anschließend bei meinem Anwalt hinterlegt, um bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ausreichend Beweismittel vorlegen zu können. Wer nun einen Text ungefragt kopiert, der erhält zunächst eine Rechnung über eine legitime monatliche Lizenzgebühr in Höhe von 100,00 Euro (Netto) pro Text oder Textausschnitt. Sollte diese Rechnung nicht beglichen werden, wird mein Anwalt die Sache übernehmen. Je nach Auffassung des Contentdiebes kann die Angelegenheit auch vor Gericht enden. Dazu werden selbstverständlich Screenshots und andere Beweismittel vom Duplikat angefertigt und aufbewahrt.
In der heutigen Zeit sind Inhalte für Webseiten unheimlich wichtig geworden. Die Suchmaschinen lieben dieses „Futter“ und belohnen natürlich contentstarke Webseiten mit zahlreichen Besuchern. Dies wissen natürlich auch die Textdiebe. Denn schließlich können auch sie ohne Inhalte keinen organischen Traffic über die Suchmaschinen erzielen. Doch was diese Webmaster offenbar nicht wissen, ist die Tatsache, dass die geklauten Inhalte weit weniger wert sind als die originalen.
Die wohl bedeutendste Suchmaschine Google erkennt doppelte Inhalte (den sogenannten „Duplicate Content“) und wertet natürlich die Plagiate ab. Der Textdieb merkt das dann daran, dass trotz des neuen umfangreichen Inhalts kaum Besucher seine Seite finden.
Wer gewisse Sätze gern mit anderen teilen möchte, der kann natürlich im Rahmen eines Zitates (wenige Sätze) mit Nennung der Quelle (am besten ein Hyperlink zur Unterseite) diese gern in Foren, Blogs oder auf der eigenen Webpräsenz veröffentlichen. Das ist nicht nur rechtens, sondern sogar gewünscht.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen des dt. Urheberrechts finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html